Timeline: Was muss bis 2026 passieren?

Veröffentlicht am 2. Februar 2026 um 20:00

EU AI Act: Der Weckruf für 2026 – Was Sie seit 2024 verpasst haben und jetzt tun müssen

Wir befinden uns im Februar 2026. Die Schonfrist für den EU AI Act (Verordnung 2024/1689) neigt sich dem Ende zu. Während einige Unternehmen die letzten zwei Jahre zur Vorbereitung genutzt haben, stehen viele andere nun vor der Herausforderung, Versäumtes in wenigen Monaten nachzuholen.

Um den Anschluss nicht zu verlieren, ist es wichtig zu verstehen, welche Meilensteine bereits hinter uns liegen und welche finale Deadline im August 2026 auf uns wartet.

Der Rückblick: Was bereits verbindlich ist

Wer bisher „geschlafen“ hat, sollte wissen, dass zentrale Teile des Gesetzes bereits geltendes Recht sind:

  1. Seit Februar 2025: Das Aus für verbotene Systeme Systeme, die ein unannehmbares Risiko darstellen, sind bereits seit einem Jahr untersagt. Dazu gehören unter anderem KI-gestützte Verhaltensmanipulation, Social Scoring und bestimmte biometrische Erkennungssysteme im öffentlichen Raum. Unternehmen hätten diese Tools längst außer Betrieb nehmen müssen.

  2. Seit Februar 2025: Die KI-Kompetenz-Pflicht (Art. 4) Seit genau einem Jahr sind Anbieter und Betreiber verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um die KI-Kompetenz ihres Personals sicherzustellen. Das bedeutet: Ihre Mitarbeiter müssen bereits heute im sicheren Umgang mit KI geschult sein.

  3. Seit August 2025: Regeln für General Purpose AI (GPAI) Große Sprachmodelle und Allzweck-KI unterliegen seit Sommer 2025 strengen Transparenz- und Dokumentationsregeln. Wer solche Modelle anbietet, muss bereits jetzt technische Dokumentationen und Zusammenfassungen über die verwendeten Trainingsdaten vorlegen.

Der Status Quo: Wo stehen wir heute (Februar 2026)?

Aktuell befinden wir uns in der Phase, in der die Europäische Kommission die letzten praktischen Leitfäden veröffentlicht. Diese Dokumente präzisieren, welche Anwendungsfälle exakt als Hochrisiko eingestuft werden. Es gibt nun keine Ausreden mehr für Unklarheiten bei der Klassifizierung.

Die Zielgerade: August 2026

In wenigen Monaten, am 2. August 2026, wird der Großteil der Verordnung voll anwendbar. Das ist der Moment, in dem die Aufsichtsbehörden ihre volle Prüfkompetenz erhalten.

Was bis dahin erledigt sein muss:

  • Hochrisiko-Compliance: Alle Systeme in Bereichen wie HR (Recruiting, Bewertung), Bildung oder kritische Infrastruktur müssen die vollen Anforderungen erfüllen (Risikomanagement, Datenqualität, technische Dokumentation).

  • Transparenz-Check: Alle Chatbots und KI-generierten Inhalte müssen rechtssicher gekennzeichnet sein. Wer Inhalte ohne Hinweis auf die KI-Beteiligung veröffentlicht, riskiert ab August empfindliche Bußgelder.

  • Governance-Strukturen: Unternehmen müssen klare Verantwortlichkeiten benannt haben, wer für die Einhaltung der KI-Regeln zuständig ist.

Fazit: Die Zeit der Ausreden ist vorbei

Der EU AI Act ist kein Papiertiger mehr. Die stufenweise Einführung seit 2024 war dazu gedacht, Unternehmen Zeit zu geben. Für alle, die den Start verpasst haben, gilt jetzt: Bestandsaufnahme machen, Risikoklassen prüfen und die verbleibenden Monate bis zum August 2026 nutzen, um die Compliance-Lücken zu schließen.


Über diesen Beitrag: KI-Unterstützung: Wir nutzen moderne KI-Tools als Recherche- und Formulierungshilfe. Die fachliche Kontrolle und Verantwortung für diesen Text liegt vollständig bei unseren Experten, um den Anforderungen des EU AI Acts (Verordnung 2024/1689) gerecht zu werden.